Was kostet ein Haus abreißen?

Häufige Fragen zu Abrisskosten und Hausabriss

Die Kosten für den Abriss eines Hauses beginnen ab ca. 6.000 € (inkl. MwSt.) für ein Einfamilienhaus mit einer Fläche von rund 50 m².
Der genaue Preis hängt von verschiedenen Faktoren ab – z. B. Bauweise, Materialien, Standort und Entsorgungskosten.

Für eine individuelle und detaillierte Kostenschätzung können Sie unseren Online-Rechner nutzen:


👉 Zum Abrisskostenrechner

Die Ergebnisse sind Richtwerte. Der tatsächliche Preis hängt von vielen Faktoren ab, z. B. Gebäudegröße, Bauweise, Standort, Zugangsmöglichkeiten und Entsorgungskosten.

 

Sie geben an:

  • Die Grundfläche oder Kubatur des Gebäudes

  • Die Anzahl der Etagen

  • Ob ein Keller vorhanden ist

  • Den Zugang zum Grundstück (z. B. ob ein Lkw anfahren kann)

 

In der Regel umfasst der Preis:

  • Abbrucharbeiten

  • Sortierung und Entsorgung des Bauschutts

  • Bereitstellung von Maschinen und Containern

  • Fachgerechten Abtransport des Materials

In Österreich hängt die Bewilligungspflicht für einen Abbruch vom Bundesland und den örtlichen Gegebenheiten ab.

🏗️ In Niederösterreich:

Ein Abbruch ist bewilligungspflichtig, wenn das abzubrechende Gebäude an ein Nachbargebäude angebaut ist und dadurch Nachbarrechte (§ 6 NÖ Bauordnung 2014) beeinträchtigt werden könnten – zum Beispiel, wenn die Standsicherheit des Nachbarhauses gefährdet wäre.
Befindet sich das Gebäude in einer Schutzzone, ist der Abbruch anzeigepflichtig, solange keine Bewilligungspflicht gemäß der oben genannten Regel besteht.
Auch wenn keine formale Bewilligung nötig ist, müssen Abfall- und Umweltschutzvorschriften (z. B. Trennung und Entsorgung von Bauschutt, Untersuchung auf Schadstoffe wie Asbest) beachtet werden.

🏛️ In Wien:

Laut den Vorgaben der Stadt Wien (Merkblatt MA 37 – Abbruch von Bauwerken) ist der Abbruch in vielen Fällen bewilligungspflichtig, insbesondere wenn

  • sich das Gebäude in einer Schutzzone befindet,

  • das Gebäude vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurde, oder

  • das Gebäude von stadtbildprägendem Wert ist.

Für alle anderen Gebäude kann eine Abbruchanzeige ausreichen, sofern eine Bestätigung der Behörde vorliegt, dass keine Bewilligungspflicht besteht.

🧱 Fazit:

  • In Niederösterreich: Bewilligungspflicht nur in bestimmten Fällen (z. B. bei Nachbarbebauung oder Schutzzonen).

  • In Wien: Strengere Regeln – häufig ist eine Bewilligung erforderlich.

  • In allen Bundesländern gilt: Vor Beginn der Arbeiten sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft erkundigen, ob eine Bewilligung oder Anzeige nötig ist.