Häufige Fragen zu Abrisskosten und Hausabriss
Die Kosten für den Abriss eines Hauses beginnen ab ca. 6.000 € (inkl. MwSt.) für ein Einfamilienhaus mit einer Fläche von rund 50 m².
Der genaue Preis hängt von verschiedenen Faktoren ab – z. B. Bauweise, Materialien, Standort und Entsorgungskosten.
Für eine individuelle und detaillierte Kostenschätzung können Sie unseren Online-Rechner nutzen:
Die Ergebnisse sind Richtwerte. Der tatsächliche Preis hängt von vielen Faktoren ab, z. B. Gebäudegröße, Bauweise, Standort, Zugangsmöglichkeiten und Entsorgungskosten.
Sie geben an:
Die Grundfläche oder Kubatur des Gebäudes
Die Anzahl der Etagen
Ob ein Keller vorhanden ist
Den Zugang zum Grundstück (z. B. ob ein Lkw anfahren kann)
In der Regel umfasst der Preis:
Abbrucharbeiten
Sortierung und Entsorgung des Bauschutts
Bereitstellung von Maschinen und Containern
Fachgerechten Abtransport des Materials
In Österreich hängt die Bewilligungspflicht für einen Abbruch vom Bundesland und den örtlichen Gegebenheiten ab.
🏗️ In Niederösterreich:
Ein Abbruch ist bewilligungspflichtig, wenn das abzubrechende Gebäude an ein Nachbargebäude angebaut ist und dadurch Nachbarrechte (§ 6 NÖ Bauordnung 2014) beeinträchtigt werden könnten – zum Beispiel, wenn die Standsicherheit des Nachbarhauses gefährdet wäre.
Befindet sich das Gebäude in einer Schutzzone, ist der Abbruch anzeigepflichtig, solange keine Bewilligungspflicht gemäß der oben genannten Regel besteht.
Auch wenn keine formale Bewilligung nötig ist, müssen Abfall- und Umweltschutzvorschriften (z. B. Trennung und Entsorgung von Bauschutt, Untersuchung auf Schadstoffe wie Asbest) beachtet werden.
🏛️ In Wien:
Laut den Vorgaben der Stadt Wien (Merkblatt MA 37 – Abbruch von Bauwerken) ist der Abbruch in vielen Fällen bewilligungspflichtig, insbesondere wenn
sich das Gebäude in einer Schutzzone befindet,
das Gebäude vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurde, oder
das Gebäude von stadtbildprägendem Wert ist.
Für alle anderen Gebäude kann eine Abbruchanzeige ausreichen, sofern eine Bestätigung der Behörde vorliegt, dass keine Bewilligungspflicht besteht.
🧱 Fazit:
In Niederösterreich: Bewilligungspflicht nur in bestimmten Fällen (z. B. bei Nachbarbebauung oder Schutzzonen).
In Wien: Strengere Regeln – häufig ist eine Bewilligung erforderlich.
In allen Bundesländern gilt: Vor Beginn der Arbeiten sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft erkundigen, ob eine Bewilligung oder Anzeige nötig ist.